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Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Was du unbedingt prüfen musst

Du bist ausgezogen oder planst es? Dann ist die letzte Nebenkostenabrechnung besonders wichtig. Wir erklären, was du prüfen musst, welche Fristen gelten und wie du sicherstellst, dass du nicht zu viel zahlst.

MietFuchs Team·01. Oktober 2026

Die letzte Abrechnung: Besonders wichtig, oft vernachlässigt

Wenn man auszieht, hat man viele Dinge im Kopf: Umzug organisieren, neue Wohnung einrichten, Ummeldung. Die Nebenkostenabrechnung für das letzte Mietjahr gerät dabei oft in den Hintergrund. Das ist ein Fehler – denn gerade bei der Schlussabrechnung passieren häufig Fehler.

Wann kommt die letzte Abrechnung?

Die letzte Nebenkostenabrechnung kommt in der Regel nach Ende des Abrechnungszeitraums – also bis zu 12 Monate nach deinem Auszug. Das bedeutet: Du musst noch ein Jahr nach dem Auszug auf die Abrechnung warten.

Wichtig: Deine neue Adresse muss dem Vermieter bekannt sein. Sonst kann er die Abrechnung nicht zustellen – und die Frist läuft trotzdem.

Besonderheiten bei der Schlussabrechnung

Anteilige Abrechnung

Wenn du nicht das ganze Jahr in der Wohnung gewohnt hast, muss die Abrechnung anteilig erfolgen. Der Vermieter darf dir nicht die Kosten für Monate berechnen, in denen du nicht mehr Mieter warst.

Vorauszahlungen

Alle Vorauszahlungen, die du geleistet hast, müssen korrekt angerechnet werden. Prüfe, ob alle deine Zahlungen berücksichtigt wurden.

Kaution und Nebenkostenabrechnung

Der Vermieter darf die Kaution nicht einfach einbehalten, um mögliche Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung zu decken. Er muss die Kaution zurückzahlen und die Abrechnung separat stellen.

Ausnahme: Er darf einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, wenn er begründete Anhaltspunkte für eine Nachzahlung hat. Aber: Nur für den wahrscheinlichen Nachzahlungsbetrag, nicht für die gesamte Kaution.

Was du vor dem Auszug tun solltest

  • Zählerstände ablesen: Lies alle Zähler (Strom, Gas, Wasser, Wärme) am Auszugstag ab und dokumentiere sie mit Fotos.
  • Übergabeprotokoll: Bestehe auf einem schriftlichen Übergabeprotokoll mit allen Zählerständen.
  • Neue Adresse mitteilen: Teile dem Vermieter deine neue Adresse schriftlich mit.
  • Vorauszahlungen dokumentieren: Sammle alle Belege über geleistete Vorauszahlungen.

Häufige Fehler in der Schlussabrechnung

  • Falsche Abrechnungsperiode: Der Vermieter rechnet für einen zu langen Zeitraum ab
  • Fehlende Anteilsberechnung: Keine anteilige Berechnung für den Teilzeitraum
  • Falsche Zählerstände: Die Ablesewerte stimmen nicht mit dem Übergabeprotokoll überein
  • Doppelte Abrechnung: Kosten werden sowohl in der Schlussabrechnung als auch in der Jahresabrechnung des Nachfolgemieters abgerechnet

Widerspruchsfrist beachten

Auch für die Schlussabrechnung gilt: Du hast 12 Monate Zeit, um Fehler zu beanstanden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung – nicht mit dem Auszug.

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Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und dient ausschließlich zur allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht. Alle Angaben ohne Gewähr.

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