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Vorauszahlung zu hoch? So beantragst du eine Anpassung

Wenn deine Vorauszahlungen regelmäßig deutlich über den tatsächlichen Kosten liegen, gibst du dem Vermieter ein zinsloses Darlehen. Wir erklären, wie du eine Anpassung beantragst und was dabei zu beachten ist.

MietFuchs Team·09. Januar 2026

Das stille Darlehen an deinen Vermieter

Stell dir vor, du gibst jemandem jeden Monat 50 Euro mehr als nötig – ohne Zinsen, ohne Quittung, einfach so. Klingt absurd? Genau das passiert vielen Mietern mit ihren Nebenkostenvorauszahlungen.

Die Vorauszahlung ist eine Schätzung der tatsächlichen Betriebskosten. Liegt sie dauerhaft zu hoch, finanzierst du deinen Vermieter vor. Das ist zwar legal, aber nicht notwendig.

Wann ist eine Anpassung sinnvoll?

Eine Anpassung der Vorauszahlung ist sinnvoll, wenn:

  • Du in den letzten Jahren regelmäßig ein hohes Guthaben erhalten hast
  • Die Energiepreise deutlich gesunken sind
  • Du weniger Energie verbrauchst als früher (z.B. nach einem Umzug in eine kleinere Wohnung)
  • Du Energiesparmaßnahmen umgesetzt hast

Dein Recht auf Anpassung

Gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann jede Partei nach einer Abrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen verlangen. Das gilt für beide Seiten: Der Vermieter kann erhöhen, du kannst senken.

Die Anpassung muss "angemessen" sein – also auf Basis der tatsächlichen Kosten der letzten Abrechnung.

So beantragst du die Anpassung

Ein einfaches Schreiben reicht:

"Sehr geehrte/r [Vermieter], gemäß § 560 Abs. 4 BGB beantrage ich eine Anpassung meiner monatlichen Betriebskostenvorauszahlung. Laut der Abrechnung für [Zeitraum] betrugen die tatsächlichen Kosten [Betrag], was einer monatlichen Rate von [Betrag/12] entspricht. Ich bitte um Anpassung der Vorauszahlung auf [neuer Betrag] ab dem [Datum]."

Was der Vermieter tun muss

Der Vermieter muss auf deinen Antrag reagieren. Er kann:

  • Der Anpassung zustimmen
  • Eine andere Anpassung vorschlagen (mit Begründung)
  • Die Anpassung ablehnen (mit Begründung)

Eine pauschale Ablehnung ohne Begründung ist nicht zulässig.

Tipp: Guthaben sofort einfordern

Wenn du ein Guthaben aus der Abrechnung hast, muss der Vermieter es innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Abrechnung auszahlen. Warte nicht darauf – fordere es aktiv ein.

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Fazit

Zu hohe Vorauszahlungen sind ein stilles Darlehen an deinen Vermieter. Mit einem einfachen Schreiben kannst du das ändern – und mit MietFuchs weißt du genau, wie hoch deine Vorauszahlung eigentlich sein sollte.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und dient ausschließlich zur allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht. Alle Angaben ohne Gewähr.

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