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Nebenkostenabrechnung zu spät? Diese Rechte hast du als Mieter

Dein Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung zu spät geschickt? Dann hast du möglicherweise Glück: Nachzahlungen können verfallen, dein Guthaben bleibt aber erhalten. Wir erklären die Fristen und was du tun kannst.

MietFuchs Team·17. November 2025

Die Abrechnungsfrist: Ein Geschenk des Gesetzgebers

Es gibt im deutschen Mietrecht eine Regelung, die Mieter lieben und Vermieter manchmal vergessen: die Abrechnungsfrist. Und sie ist so klar formuliert, dass es eigentlich keine Ausreden gibt.

Gemäß § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Endet der Abrechnungszeitraum also am 31. Dezember 2024, muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember 2025 beim Mieter sein.

Was passiert, wenn die Frist überschritten wird?

Hier kommt das Schöne: Wenn der Vermieter die Frist verpasst, verfällt sein Anspruch auf Nachzahlung. Er kann dir keine Nachzahlung mehr in Rechnung stellen, auch wenn die Abrechnung korrekt wäre.

Dein Guthaben bleibt aber bestehen! Wenn du zu viel Vorauszahlung geleistet hast, kannst du das Guthaben auch nach Ablauf der Frist noch einfordern.

Ausnahmen: Wann darf der Vermieter trotzdem nachfordern?

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat – also wenn er selbst keine Schuld trägt – kann er trotzdem nachfordern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • Der Energieversorger die Abrechnung extrem spät geliefert hat
  • Höhere Gewalt vorlag

Aber Achtung: Diese Ausnahme ist eng auszulegen. "Ich hatte viel zu tun" oder "Ich habe es vergessen" reicht nicht.

Wie erkennst du, ob die Frist überschritten wurde?

Schau auf das Datum der Abrechnung und das Datum, an dem du sie erhalten hast. Dann rechne nach:

  • Abrechnungszeitraum endet am: 31.12.2024
  • Frist läuft ab am: 31.12.2025
  • Abrechnung erhalten am: 15.01.2026 → Frist überschritten!

Was du jetzt tun solltest

  • Datum notieren: Wann hast du die Abrechnung erhalten? Am besten mit Eingangsbestätigung oder Foto des Briefumschlags
  • Frist berechnen: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
  • Widerspruch einlegen: Wenn die Frist überschritten ist, widersprich der Nachzahlung schriftlich
  • Guthaben einfordern: Dein Guthaben kannst du trotzdem verlangen
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Fazit

Die Abrechnungsfrist ist ein starkes Instrument für Mieter. Wer sie kennt und nutzt, kann sich unter Umständen eine Nachzahlung sparen. MietFuchs prüft automatisch, ob deine Abrechnung fristgerecht zugestellt wurde.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und dient ausschließlich zur allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht. Alle Angaben ohne Gewähr.

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