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Eigentumswohnung: Hausgeldabrechnung prüfen und Fehler zurückfordern

Als WEG-Eigentümer zahlst du jährlich Hausgeld. Fehler in der Hausgeldabrechnung sind häufig und können hunderte Euro kosten. So prüfst du deine Abrechnung nach WEG-Gesetz §28.

MietFuchs Redaktion·29. Juli 2026

Eigentumswohnung: Hausgeldabrechnung prüfen und Fehler zurückfordern

Du besitzt eine Eigentumswohnung und zahlst monatlich Hausgeld? Dann erhältst du jährlich eine Hausgeldabrechnung von deiner Hausverwaltung. Was viele Eigentümer nicht wissen: Fehler in WEG-Abrechnungen sind häufiger als in normalen Mietabrechnungen – und können mehrere hundert Euro ausmachen.

Was ist eine Hausgeldabrechnung?

Die Hausgeldabrechnung (auch: Jahresabrechnung der WEG) zeigt, wie das Hausgeld im vergangenen Jahr verwendet wurde. Sie muss nach §28 WEG-Gesetz erstellt werden und enthält:

  • Gesamtausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Deinen Anteil nach Miteigentumsanteilen (MEA)
  • Instandhaltungsrücklage
  • Sonderumlagen (falls beschlossen)
  • Verwalterkosten

Die häufigsten Fehler in WEG-Abrechnungen

1. Falscher Verteilerschlüssel

Die Kosten müssen nach den im Teilungserklärung festgelegten Miteigentumsanteilen (MEA) verteilt werden. Abweichungen davon sind nur mit Beschluss der Eigentümerversammlung möglich.

Beispiel: Deine Wohnung hat 500/10.000 MEA (5%). Wenn du mehr als 5% der Gesamtkosten zahlst, liegt ein Fehler vor.

2. Unzulässige Sonderumlage

Sonderumlagen für größere Reparaturen oder Investitionen müssen durch einen ordnungsgemäßen Beschluss der Eigentümerversammlung gedeckt sein. Ohne Beschluss ist die Sonderumlage anfechtbar.

3. Fehlerhafte Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage nach §19 Abs.2 Nr.4 WEG muss transparent ausgewiesen werden. Überhöhte Zuführungen oder falsche Entnahmen sind häufige Fehlerquellen.

4. Überhöhte Verwaltervergütung

Die Verwaltervergütung muss im Verwaltervertrag vereinbart sein. Zusatzleistungen, die nicht vereinbart wurden, dürfen nicht abgerechnet werden.

5. Fehlende Belegeinsicht

Nach §18 Abs.4 WEG hast du das Recht auf Einsicht in alle Belege. Verweigert die Verwaltung die Belegeinsicht, ist das ein schwerwiegender Verstoß.

So prüfst du deine Hausgeldabrechnung mit MietFuchs

  • PDF hochladen – Lade deine Hausgeldabrechnung als PDF hoch
  • KI erkennt WEG-Typ – MietFuchs erkennt automatisch, dass es sich um eine WEG-Abrechnung handelt
  • WEG-spezifische Prüfung – Die KI prüft nach WEG-Gesetz §28 und relevanten BGH-Urteilen
  • Ergebnis + Widerspruchsbrief – Du erhältst eine detaillierte Analyse und bei Fehlern einen fertigen Widerspruchsbrief
Preis: €14,90 einmalig

Wann lohnt sich der Check?

Der Check lohnt sich fast immer: Bei einer durchschnittlichen Hausgeldabrechnung von €3.000–€6.000 pro Jahr können Fehler schnell €200–€600 ausmachen. Der Check kostet €14,90 – das Verhältnis spricht für sich.

Häufige Fragen für WEG-Eigentümer

Kann ich als Vermieter meiner Eigentumswohnung auch prüfen?

Ja! Auch wenn du deine Wohnung vermietest, zahlst du Hausgeld an die WEG. MietFuchs prüft deine Hausgeldabrechnung unabhängig davon, ob du selbst darin wohnst.

Was wenn die Verwaltung die Belegeinsicht verweigert?

Das ist ein eigenständiger Verstoß gegen §18 Abs.4 WEG. MietFuchs dokumentiert dies in der Analyse und im Widerspruchsbrief.

Gilt das auch für Neubauten?

Ja, WEG-Recht gilt für alle Eigentumswohnungen unabhängig vom Baujahr.


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Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und dient ausschließlich zur allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht. Alle Angaben ohne Gewähr.

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