Nebenkostenabrechnung beim Auszug: Was du wissen musst
Du ziehst aus? Dann hast du Anspruch auf eine anteilige Nebenkostenabrechnung – und du musst trotzdem noch auf die Jahresabrechnung warten. Wir erklären, was beim Auszug zu beachten ist.
Auszug und Nebenkosten: Ein kompliziertes Verhältnis
Du hast gekündigt, die Wohnung übergeben, den Schlüssel abgegeben. Eigentlich bist du fertig. Aber bei der Nebenkostenabrechnung bist du es noch nicht – denn die kommt oft erst Monate nach dem Auszug.
Was passiert mit der Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug?
Nach dem Auszug hast du weiterhin Anspruch auf eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten für den Zeitraum, in dem du in der Wohnung gewohnt hast. Der Vermieter muss:
- Die Abrechnung für das laufende Jahr anteilig erstellen
- Dir die Abrechnung innerhalb der üblichen Frist (12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) zustellen
- Ein eventuelles Guthaben auszahlen
Die Kaution: Darf der Vermieter sie einbehalten?
Viele Vermieter behalten die Kaution nach dem Auszug ein, "bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt". Das ist grundsätzlich zulässig – aber nur für einen angemessenen Zeitraum und nur in angemessener Höhe.
Faustformel: Der Vermieter darf einen Teil der Kaution für maximal 6 Monate nach Auszug einbehalten, um die ausstehende Nebenkostenabrechnung abzusichern. Den Rest muss er auszahlen.
Zählerstände beim Auszug dokumentieren
Wie beim Einzug gilt: Dokumentiere alle Zählerstände am letzten Tag in der Wohnung. Fotos mit Datum sind Pflicht. Diese Werte sind die Grundlage für deine anteilige Abrechnung.
Was tun, wenn die Abrechnung nicht kommt?
Wenn der Vermieter nach dem Auszug keine Abrechnung erstellt, hast du folgende Optionen:
- Schriftlich anfordern: Fordere die Abrechnung schriftlich an und setze eine Frist
- Guthaben einfordern: Wenn du weißt, dass du ein Guthaben haben müsstest, fordere es ein
- Rechtliche Schritte: Bei anhaltender Verweigerung: Mieterverein oder Anwalt
Neue Adresse mitteilen
Klingt selbstverständlich, wird aber oft vergessen: Teile dem Vermieter deine neue Adresse mit. Die Abrechnung muss dir zugestellt werden – und wenn sie zurückkommt, weil du nicht mehr erreichbar bist, kann das zu Problemen führen.
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Auch nach dem Auszug hast du Rechte und Pflichten bei der Nebenkostenabrechnung. Dokumentiere Zählerstände, teile deine neue Adresse mit, und lass MietFuchs die Abrechnung prüfen, wenn sie kommt.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und dient ausschließlich zur allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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