Versicherungskosten in der Nebenkostenabrechnung: Was darf abgerechnet werden?
Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Glasversicherung – Vermieter haben viele Versicherungen. Aber welche davon dürfen auf Mieter umgelegt werden? Wir erklären die Regeln.
Versicherungen: Schutz für alle – aber wer zahlt?
Ein Mehrfamilienhaus ist gut versichert: Gebäudeversicherung, Haftpflicht, vielleicht noch Glasversicherung und Elementarschadenversicherung. Das ist sinnvoll und wichtig. Aber wer zahlt das?
Grundsätzlich: Versicherungskosten sind umlagefähig – aber nur bestimmte, und nur in angemessener Höhe.
Welche Versicherungen sind umlagefähig?
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie ist umlagefähig und in der Regel der größte Versicherungsposten in der Nebenkostenabrechnung.
Haftpflichtversicherung
Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt gegen Schadensersatzansprüche Dritter (z.B. wenn jemand auf dem Gehweg vor dem Haus ausrutscht). Ebenfalls umlagefähig.
Glasversicherung
Kosten für die Versicherung von Gemeinschaftsglasflächen (z.B. Treppenhausfenster) sind umlagefähig.
Elementarschadenversicherung
Schutz gegen Überschwemmung, Erdrutsch etc. Ist umlagefähig, wenn im Mietvertrag vereinbart.
Was ist NICHT umlagefähig?
- Rechtsschutzversicherung: Schützt den Vermieter bei Rechtsstreitigkeiten – seine Sache
- Mietausfallversicherung: Schützt den Vermieter bei Mietausfall – ebenfalls seine Sache
- Inhaltsversicherung: Versicherung des Inventars des Vermieters
- Lebensversicherungen oder private Versicherungen des Vermieters
Verhältnismäßigkeit prüfen
Auch bei umlagefähigen Versicherungen gilt: Die Kosten müssen verhältnismäßig sein. Eine Gebäudeversicherung, die deutlich über dem Marktdurchschnitt liegt, kann angreifbar sein.
Vergleichswert: Für ein normales Mehrfamilienhaus sollte die Gebäudeversicherung nicht mehr als 0,10 bis 0,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat kosten.
Praxis-Tipp
Wenn die Versicherungskosten in deiner Abrechnung ungewöhnlich hoch erscheinen, fordere die Versicherungspolice an. Du hast das Recht, sie einzusehen.
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Versicherungskosten sind umlagefähig – aber nur die richtigen, und nur in angemessener Höhe. Mit MietFuchs prüfst du automatisch, ob die Versicherungskosten in deiner Abrechnung korrekt sind.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und dient ausschließlich zur allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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